Häufige Fragen
Willkommen auf unserer Seite mit häufig gestellten Fragen!
Hier finden Sie Antworten auf zentrale Fragen rund um die Taschengeldbörse und unsere Dienstleistungen.
Willkommen auf unserer Seite mit häufig gestellten Fragen!
Hier finden Sie Antworten auf zentrale Fragen rund um die Taschengeldbörse und unsere Dienstleistungen.
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland Anspruch auf einen Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro (Stand 01.01.2025) pro Stunde.
Ausnahme: Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, sind davon ausgenommen.
Nachbarschaftshilfen, die gegen ein geringes Entgelt erbracht werden und nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, gelten laut Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht als Schwarzarbeit.
Das bedeutet: Es handelt sich nicht um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, wenn für eine Gefälligkeit ein kleines Dankeschön – in Form eines Taschengeldes – gezahlt wird.
Den Jugendlichen werden die Kontaktdaten mitgeteilt, diese nehmen innerhalb einer Woche den direkten Kontakt auf.
Die Terminabsprache erfolgt ausschließlich zwischen den Jugendlichen und den Jobanbieter*innen.
Die Taschengeldbörse dient nur als Vermittlungsstelle.
Die Taschengeldbörse ist lediglich Kontaktstelle und übernimmt keine Haftung. Bei einem Schadensfall greift die Haftpflichtversicherung des Jugendlichen.